Zum Hauptinhalt springen

Agrarrecht

Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsraum verbessert oder neu gestaltet werden.

Der Agrarbehörde stehen dafür folgende Maßnahmen der Bodenreform zur Verfügung:

  • Grundzusammenlegungsverfahren und  Flurbereinigungsverfahren zur Beseitigung von Agrarstrukturmängeln.
  • Zeitgemäße Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes (Bringungsrechte).
  • Regelung von Holzbezugs-, Streubezugs- und Weiderechten.
  • Regelung von Angelegenheiten der Agrargemeinschaften.