Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsraum verbessert oder neu gestaltet werden.
Der Agrarbehörde stehen dafür folgende Maßnahmen der Bodenreform zur Verfügung:
- Grundzusammenlegungsverfahren und Flurbereinigungsverfahren zur Beseitigung von Agrarstrukturmängeln.
- Zeitgemäße Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes (Bringungsrechte).
- Regelung von Holzbezugs-, Streubezugs- und Weiderechten.
- Regelung von Angelegenheiten der Agrargemeinschaften.