Die Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.
Die Salzburger Landesregierung ist zuständig, wenn die Urkunden oder Dokumente im Bundesland Salzburg ausgestellt wurden.
Bitte machen Sie die ausstellende Behörde bereits vor Ort auf allfällige Mängel aufmerksam. Es können nur Urkunden im Original und mit handschriftlicher Unterschrift beglaubigt (oder mit einer Apostille versehen) werden.
Bitte übermitteln Sie Ihre Urkunden zusammen mit dem Formular für die Ausstellung einer Beglaubigung oder Apostille.
Bei folgenden Dokumenten wenden Sie sich bitte an das
Büro für Konsularbeglaubigungen
Minoritenplatz 8, 1010 Wien
Telefon +43 50 1150-4425
E-Mail: beglaubigungen@bmeia.gv.at).
Eine Vorbeglaubigung durch das zuständige Bundesministerium oder des Landesgerichts kann vorab erforderlich sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Urkunden und Dokumente rechtzeitig beglaubigen lassen. Die Bearbeitung kann möglicherweise einige Tage in Anspruch nehmen.