Es gibt die Hilfe zur Teilhabe und es gibt verschiedene soziale Dienste, die das Land für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellt.
Die Hilfen zur Teilhabe sind:
- Heilbehandlung
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
- Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
- Hilfe zur beruflichen Teilhabe
- Hilfe zur sozialen Teilhabe
- Hilfe durch geschützte Arbeit
Der Antrag ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden vor Beginn einer Maßnahme bzw. vor Anschaffung eines Hilfsmittels einzubringen. Die Hilfe wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- Vorliegen einer Behinderung
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht
- Personen mit einem dauernden Aufenthaltstitel
- Personen, denen Asyl gewährt wurde
Soziale Dienste umfassen: