Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Land Salzburg haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der letzten Landtagswahl am 23. April 2023 waren rund 387.000 Salzburgerinnen und Salzburger wahlberechtigt.