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Breitbandförderung

für Privathaushalte

 

Förderantrag

 

Fragen und Antworten

 

Das Land Salzburg unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung einer hochleistungsfähigen Breitbandanbindung im Bundesland Salzburg. Gefördert werden passive Komponenten zur Erschließung von Gebäuden oder Baugrundstücken mittels Glasfaser (FTTH, FTTB) oder Koaxialhybridkabel. Sollten diese kabelgebundenen hochleistungsfähigen Breitbandanbindungen am Standort nur mittels verhältnismäßig hohen Investitionskosten ermöglicht werden, ist im Einzelfall eine Förderung alternativer Breitbandtechnologien (zum Beispiel Richtfunk) möglich.
 

​Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiger Faktor für eine positive Standortentwicklung und trägt wesentlich zur Stärkung des ländlichen Raums bei. Um die Verbesserung von Internetanbindungen in unzureichend versorgten Gebieten voranzutreiben, werden Investitionen in leistungsfähige Breitbandzugänge von Privatpersonen gefördert.

Förderungen können natürliche Personen, die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden oder Baugrundstücken im Bundesland Salzburg sind, beantragen. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen. Unter Gebäuden werden ganzjährig zu Wohnzwecken genutzte Bauten verstanden. Unter Baugrundstücken werden noch zu erschließende Grundstücke verstanden, auf denen der Bau eines vorhin beschriebenen Gebäudes geplant ist.

  • ​Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in der Höhe von bis zu 50 Prozent der vom Förderwerber getragenen förderfähigen Errichtungs- und Herstellungskosten für den hochleistungsfähigen Breitbandinternetanschluss.
  • Das Projektvolumen muss mindestens 1.000 Euro brutto betragen.
  • Die maximal anrechenbaren Projektkosten pro anzubindendem Gebäude oder zu erschließendem Grundstück betragen 6.000 Euro.
  • Bei alternativen Breitbandtechnologien (zum Beispiel Richtfunk) ist das maximal anrechenbare Projektvolumen auf 3.000 Euro begrenzt.
  • Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sowie innerhalb der durch die Richtlinie festgelegten Grenzen.
  • Eigenleistungen können anerkannt werden (Details siehe Richtlinie).
     

​Gefördert wird in Gebieten des Bundeslandes Salzburg, die laut Breitbandatlas des Bundes eine Versorgung von weniger als 100 Mbit/s aufweisen und keine Ausbauprojekte in Planung sind. Das Förderansuchen ist mittels Online-Formular spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum der förderfähigen Leistung zu stellen. Bei förderfähigen Eigenleistungen ist der Antrag spätestens drei Monate nach erbrachter Eigenleistung zu stellen. Belege, die länger als drei Monate vor Antragsdatum zurückliegend datiert sind, können zur Förderung nicht mehr anerkannt werden

​Anträge können bis 31. Dezember 2028 gestellt werden.