Was wird gefördert? | Die Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit sowie die Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben. |
Warum wird gefördert? | Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs |
Wer wird gefördert? | - Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der Wirtschaftskammer Salzburg
- Jahresumsatz mit Lebensmitteln max. 5 Mio. Euro
- Verkaufsfläche max. 600 m² (reine Lebensmittel-Verkaufsfläche)
- Führung eines vollständigen Lebensmittel-Sortiments
- höchstens 10 Betriebsstätten
- wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Mitglieder der Innung der "Bäcker" oder "Fleischer", soferne eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erüllt wird, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
|
Wie wird gefördert? | - Investitionsförderung:
a) Zinsenzuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre für Investitionskredite (max. Kreditnominale EUR 200.000,-) oder b) Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen bis netto EUR 50.000,- Mindesterfordernis: € 5.000,- förderbare Kosten - Betriebsmittelförderung:
Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen EUR 90.000,-) - Innovationsprämie bis zu EUR 7.000,-
- Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten (max. EUR 7.000,-) b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen (max. EUR 2.000,-) c) "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9 % p.a.
|
Wann wird gefördert? | Laufzeit des Förderungsprogramms bis 31.12.2025 |
Weiteres | Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente: |