Im September 2024 wurden in Vorarlberg und der Steiermark die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in Österreich seit 2016 bestätigt. Eine Ausbreitung der Krankheit ist zu befürchten. In ganz Österreich gelten Einschränkungen beim Handel mit den betroffenen Tierarten. Für Menschen bestehe keine Infektionsgefahr. Weitreichende Folgen kann die Krankheit aber für nicht geimpfte Tiere haben. Eine Impfung der Tiere hilft, die Folgen der Krankheit zu minimieren.
Österreich hat seine erklärte Blauzungenkrankheit-Freiheit (BTV-Freiheit) zurückgelegt. Das bedeutet, dass Transporte von empfänglichen Tierarten aus Österreich in andere EU-Staaten besonderen Bedingungen (wie zum Beispiel Blutuntersuchungen und Anwendung von Gegenmitteln gegen Stechmücken) unterliegen und Exporte aus Österreich in Drittländer vorerst nur mehr sehr eingeschränkt bis kaum möglich sind. Transporte von empfänglichen Tierarten innerhalb von Österreich sind kaum mit besonderen Auflagen belegt, wenn die BTV-Freiheit in ganz Österreich aufgehoben ist.
Die Blauzungenkrankheit führt vor allem bei Schafen zu schweren Erkrankungen und einer hohen Zahl an Todesfällen. Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante deutliche und einen starken Rückgang der Milchleistung. Erkrankte Tiere haben unter anderem Fieber und Schwellungen am Kopf und im Maul, die bis zum Tod des Tieres führen können.
Um empfängliche Tierarten vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, wird die Impfung dringend empfohlen, besonders gegen den Serotyp 3. Die Impfung garantiert zwar keinen vollständigen Schutz, schwächt den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab und verhindert damit Tierleid. Sämtliche auf dem europäischen Markt verfügbaren Impfstoffe können auch in Österreich verwendet werden. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allem zu diesen Zeiten aktiv sind.