Pflegekinder haben meist schon viel erlebt. Sie waren mit unterschiedlichen Belastungen konfrontiert, die tiefe Spuren hinterlassen haben. Die Kinder sind daher häufig verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste. Sie müssen in der neuen Familie Vertrautheit erleben, um Zutrauen zu sich und dem neuen Umfeld fassen zu können. Daher brauchen sie konstante Zuwendung von verständnisvollen, belastbaren Menschen. Nur so haben Pflegekinder eine Chance, sich zu entwickeln, selbständig und selbstbewusst zu werden.
Die Kinder sollen wieder lernen, Vertrauen aufzubauen. Daher ist es notwendig, die Eigenart und die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen und darauf eingehen zu können. Dazu gehört auch, mit Problemen im Sozialverhalten, Entwicklungsrückständen, Einnässen und Aggressivität umgehen zu können. Gerade Kleinkinder reagieren aufgrund ihrer negativen Erfahrungen mit solchen Verhaltensweisen. Die Anforderungen und Erwartungen an Pflegefamilien sind daher zweifelsfrei groß.
Pflegekinder haben immer eine leibliche Familie und ihr Herkunftssystem. Der Kontakt zu ihren Eltern und nahen Bezugspersonen soll auch in einem Pflegeverhältnis aufrechterhalten werden. Pflegepersonen nehmen somit nicht nur ein Kind auf, sondern sind auch mit dem Herkunftssystem in Kontakt. Unterstützung hierbei erhalten sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe.
Neben der Versorgung und Betreuung des Kindes sind Pflegepersonen auch verpflichtet mit der Kinder- und Jugendhilfe eng zusammenzuarbeiten und sie über wichtige Umstände das Pflegekind betreffend umgehend zu informieren. Auch müssen sie gemeinsam mit dem Pflegekind eine Erziehungsbiographie erstellen, um ihm das Verstehen seiner speziellen Lebenssituation zu erleichtern und es bei seiner Identitätsfindung zu unterstützen. Pflegepersonen gebührt ein Pflegekindergeld zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwandes.
Vor Aufnahme eines Pflegekindes wird die persönliche Eignung von der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe überprüft. Dabei wird insbesondere Bedacht genommen auf:
keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse
Pflegepersonen müssen zudem nicht verheiratet sein, um ein Pflegekind aufnehmen zu können. Sie können alleinstehend sein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben. Außerdem kommen auch nahe Angehörige in Betracht.
Die Voraussetzungen werden von zwei Sozialarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe in persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen überprüft.
Pflegepersonen, die erstmals Pflegekinder aufnehmen, müssen eine vorbereitende Pflegeelternausbildung absolvieren.
Nähere Informationen und Auskunft erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken.
Da Pflegepersonen wichtige Erziehungsaufgaben im öffentlichen Auftrag leisten, sollen sie auf dieses "Pflegeverhältnis" gut vorbereitet und sich den Anforderungen der besonderen Situation von Pflegeelternschaft bewusst sein. Daher müssen Pflegepersonen nach Abschluss der grundsätzlichen Eignungsprüfung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe vor der erstmaligen Aufnahme eines Kindes an einer vorbereitenden Ausbildung teilnehmen.
Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann meist nicht im Vorhinein festgelegt werden. Dennoch lassen sich zwei Gruppen unterscheiden:
Pflegepersonen erhalten für Pflegekinder je nach Alter des Kindes pro Monat einen Beitrag für ihre Unterhalts- und Erziehungsleistungen.
Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen für 2025:
Zum monatlich gebührenden Pflegekindergeld wird zur Deckung des Aufwandes für Heizung und Bekleidung in den Monaten März, Juni, September und Dezember eine Sonderzahlung in der Höhe des halben Richtsatzes gewährt.
Darüber hinaus können Pflegepersonen zusätzliche Leistungen erhalten:
- Freier Dienstvertrag: Pflegepersonen haben die Möglichkeit, mit dem Land Salzburg einen freien Dienstvertrag als geringfügig Beschäftigte abzuschließen, um sozialversicherungsrechtlich (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) abgesichert zu sein. Der Selbstversicherungsbeitrag wird refundiert.
- Zusätzlicher finanzieller Mehraufwand: Notwendiger finanzieller Mehraufwand wird entsprechend den Bedürfnissen des Pflegekindes bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten ersetzt. (notwendige Sonderausgaben wegen z.B. Krankheit, Behinderung, (vor)schulische/berufliche Aus- und Weiterbildungen)
- Ausstattungspauschale: Pflegepersonen erhalten eine einmalige Ausstattungspauschale in der Höhe von 764,39 Euro (Wert für 2025) wenn das Pflegeverhältnis voraussichtlich länger als ein Jahr andauern wird.
In Krisen- und Akutsituationen, in denen Kinder nicht (mehr) von ihren Eltern betreut und versorgt werden können, kann die Kinder- und Jugendhilfe entscheiden, dass sie vorübergehend zu Bereitschaftspflegepersonen kommen. In diesem Fall ist ehestmöglich abzuklären, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich oder eine dauernde Betreuung außerhalb notwendig ist.
Kinder in derartigen Krisensituationen brauchen besonders viel Zuwendung, Zeit und Akzeptanz. Bereitschaftspflegepersonen müssen äußerst flexibel und bereit sein jederzeit ein Kind aufzunehmen und es durch diese krisenhafte und oft auch belastende Zeit zu begleiten.
Diese anspruchsvolle Aufgabe können Personen, die allein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben, mit und ohne eigene Kinder, übernehmen. Bereitschaftspflegepersonen werden wie Pflegepersonen von der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken auf ihre Eignung überprüft und absolvieren ebenfalls die vorbereitende Ausbildung für Pflegepersonen. Sie müssen jedoch zusätzlich an einem Modul für Bereitschaftspflege teilnehmen.
Erhöhtes Pflegekindergeld
Bereitschaftspflegepersonen erhalten die gleichen finanziellen Entschädigungen wie Pflegepersonen, jedoch ein um 50 Prozent erhöhtes Pflegekindergeld.
Anstellung für Bereitschaftspflegepersonen
Über den Verein SOS Kinderdorf können Bereitschaftspflegefamilien angestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anstellung für 15 Wochenstunden (monatlich 1.209 Euro brutto), wenn sie ein Kind betreuen. Betreuen sie zwei Kinder, werden sie für 30 Stunden angestellt.
Dadurch wird der Mehraufwand für Fortbildung, Supervision, sowie der sozialpädagogische Mehraufwand in Krisensituation und die ständige Erreichbarkeit abgegolten. Der Verein SOS Kinderdorf unterstützt, begleitet und berät die Bereitschaftspflegepersonen und organisiert die Besuchskontakte zum Herkunftssystem.
Informationen: Bereitschaftspflegefamilie (sos-kinderdorf.at)
Die Stadt Salzburg bietet ein eigenes Anstellungsmodel für Bereitschaftspflegepersonen, die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, an. Die Begleitung erfolgt dabei direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg.
Informationen: www.stadt-salzburg.at/pflegekinder
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Bereitschaftspflege:
FAQ Bereitschaftspflege
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