Zum Beispiel wird die Summe der Wahlberechtigten in den Gemeinden danach festgelegt, wer am Stichtag in der jeweiligen Wählerinnen- und Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen ist. Ein Wechsel der Wohnsitzgemeinde eines Wählers oder einer Wählerin nach dem Stichtag und noch vor dem Wahltag führt damit nicht zu einer Änderung des Wahllokals.
In einem solchen Fall kann der Wähler oder die Wählerin entweder im angeführten Wahllokal in der ehemaligen Gemeinde wählen oder man beantragt dort eine Wahlkarte.
Mit der Wahlkarte kann entweder mittels Briefwahl gewählt werden oder