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Stichtag

Bei der Ausschreibung einer Wahl wird neben dem Wahltag auch ein bestimmter Tag als Stichtag festgelegt.

  • Der Stichtag hat große Bedeutung für die Wahl.
  • Nach dem Stichtag richten sich wesentliche Fristen für das Wahlverfahren.
  • Der Stichtag muss mehrere Wochen vor dem Wahltag liegen.

Zum Beispiel wird die Summe der Wahlberechtigten in den Gemeinden danach festgelegt, wer am Stichtag in der jeweiligen Wählerinnen- und Wählerevidenz der Gemeinde als wahlberechtigt eingetragen ist. Ein Wechsel der Wohnsitzgemeinde eines Wählers oder einer Wählerin nach dem Stichtag und noch vor dem Wahltag führt damit nicht zu einer Änderung des Wahllokals.

In einem solchen Fall kann der Wähler oder die Wählerin entweder im angeführten Wahllokal in der ehemaligen Gemeinde wählen oder man beantragt dort eine Wahlkarte.
Mit der Wahlkarte kann entweder mittels Briefwahl gewählt werden oder

  • bei Bundeswahlen (Nationalratswahl, Bundespräsidentenwahl und Europawahl) auch in einem Wahlkartenwahllokal in jeder Gemeinde
  • bei einer Landtagswahl oder Gemeindewahlen nur vor einer Wahlbehörde innerhalb der ehemaligen Gemeinde