Im Vordergrund steht dabei die
ERHALTUNG der bestehenden Entwässerungssysteme (Drainagen, Kanäle, Gräben, Bäche) zur Sicherstellung von geordneten Abflussverhältnissen.
ERHALTUNG und Schutz der kleinen Gewässer und deren unmittelbaren Umfeldes als landschaftsgestaltendes Element und als natürlicher Lebensraum.
ERHALTUNG und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.
UMSETZUNG von möglichst nachhaltig wirksamen Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist die Freihaltung des notwendigen Abflussquerschnittes der Gewässer vom Abfluss behindernden Aufwuchs im nicht bestockten Profilbereich. Bedingung für die Förderung von durchzuführenden Mäharbeiten ist jedoch, dass diese Mäharbeiten nur einmal im Jahr und nicht vor September erfolgen.
Dies deshalb, damit sich an den Gewässerböschungen möglichst artenreiche und streuwiesenähnliche Vegetationsformen entwickeln und etablieren können.
Ein Baum- und Strauchbestand hat folgende nachweisbare Vorteile für das Gewässer:
Eine naturnahe Pflege des Ufergehölzes hat folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Die Pflegemaßnahmen in den Gehölzflächen sollen im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar erfolgen.
Unter Räumungen sind insbesondere das Entfernen von Ablagerungen in der Gerinnesohle und/oder Böschungen, sowie die Räumung von allenfalls vorhandenen Schotterfängen zu verstehen. Die Räumungen haben abschnittsweise und in Fließrichtung zu erfolgen.
Hinweis: Die Arbeiten sind immer mit dem Fischereiberechtigten sowie dem Referat Schutzwasserwirtschaft abzustimmen!
Thorsten Bungart
e-Mail: gewaesserbewirtschaftung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662 8042-4345