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Angehörigenentlastung

Die Angehörigenentlastung versteht sich als ergänzendes Angebot zu den bestehenden mobilen Diensten wie Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege und bietet Angehörigen stundenweise, regelmäßig und langfristig die Möglichkeit, sich von der Pflege eine Auszeit zu nehmen.


Diese Zeit können Angehörige nutzen, um ihre Erledigungen zu machen, persönliche Termine zu planen bzw. ihre eigenen Interessen oder Hobbies wahrzunehmen. Eine Betreuungs- oder Pflegekraft eines anerkannten mobilen Dienstes sichert währenddessen die professionelle Betreuung der pflegebedürftigen Person zu Hause im eigenen Lebensumfeld.

Voraussetzungen für den Kostenzuschuss durch das Land Salzburg:

  • Pflege/Betreuung erfolgt durch nahe Angehörige im selben Haushalt
  • Mindestens Pflegegeld der Stufe 3*
  • Ab 65 Jahren*
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 6 Abs 3 S.SHG
  • Betreute Person kann nicht länger als 3 Stunden alleine gelassen werden

*Ausnahme: Die Leistung kann ab Pflegegeldstufe 1 bzw. vor 65 Jahren bei diagnostizierter Demenz bzw. zerebraler Erkrankung (ärztliches Attest) in Anspruch genommen werden.

  • Einsatzdauer: mindestens 3 Stunden bis maximal 6 Stunden
  • Buchbar pro Haushalt, Montag bis Samstag von 07.00 – 22.00 Uhr
    (nicht buchbar an Sonn- und Feiertagen sowie 24.12. und 31.12.)

Das Land Salzburg gewährt einen Kostenzuschuss von maximal 10 Stunden pro Monat und Haushalt, ab Pflegegeld der Stufe 5 können bis zu 20 Stunden pro Monat und Haushalt in Anspruch genommen werden.

Neu: Zusätzliche Sonderstunden

Um pflegenden Angehörigen die Wahrnehmung von außerplanmäßigen Sonderterminen (zum Beispiel Familienfeiern, Arztbesuche, etc.) zu ermöglichen, können über das normale Stundenausmaß hinaus noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden (Sonderstunden). Diese sind mit 6 (Pflegegeldstufe 1 bis 4) bzw. 12 (Pflegegeldstufe 5 bis 7) Stunden (exkl. Wegzeit) pro Kalenderhalbjahr begrenzt.

Je in Anspruch genommener Stunde muss die pflegebedürftige Person  9 Euro Eigenleistung an den mobilen Dienst zahlen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten für den mobilen Dienst trägt das Land Salzburg (Landeszuschuss).

Ergänzend zu den in Anspruch genommenen Betreuungsstunden fallen für die pflegebedürftige Person aliquot Kosten für die Wegzeit (Anfahrt) an.

Beispiel:

Montag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Einsatzdauer = 3 Stunden =  9 Euro x 3 =  27 Euro
Wegzeit (Anfahrt) = 20 Minuten (fixer Wert je Einsatz) = 2,66 Euro
Eigenleistung für den Betreuungseinsatz = 27 Euro +  2,66 Euro =  29,66 Euro

Die Eigenleistung bezahlt die pflegebedürftige Person. Die restlichen Kosten für den mobilen Dienst bezahlt das Land Salzburg (Landeszuschuss).

So einfach geht’s:

  • Anruf
    telefonische Kontaktaufnahme mit dem mobilen Dienst
  • Antrag
    Antragstellung auf Landeszuschuss mittels Formular (beim Land Salzburg)
  • Entscheidung
    Schriftliche Mitteilung und Leistungsbeginn
  • Rechnung
    Betroffene zahlen die Eigenleistung direkt mobilen Dienst

Nach dem Salzburger Pflegegesetz anerkannte mobile Dienste bieten diese Leistung an.