Wenn eine gesetzlich erforderliche Fachkraft für die Gruppenführung nicht zur Verfügung steht, können Ausnahmegenehmigungen bei der Landesregierung beantragt werden.
nur für private Rechtsträger:
Finanzierungskonzept
Einverständniserklärung zur Abfrage des Strafregisters
Förderung von Tageseltern-Rechtsträgern und institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:
Förderung gemäß Bund Länder Vereinbarung Art. 15a B-VG
Beförderung von Kindern zum Kindergarten