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Formulare, Anträge, Grundlagendokumente

Wenn eine gesetzlich erforderliche Fachkraft für die Gruppenführung nicht zur Verfügung steht, können Ausnahmegenehmigungen bei der Landesregierung beantragt werden.

Förderung von Tageseltern-Rechtsträgern und institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen:

Förderung gemäß Bund Länder Vereinbarung Art. 15a B-VG

Beförderung von Kindern zum Kindergarten