Alle Abfälle, insbesondere Spanplattenabfälle, chemisch behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen, lackierte Hölzer), Verpackungsmaterialien (ausgenommen Papier und Kartonagen zum Anfeuern), Kunststoffe, Textilien, Altöl
Bei der Überprüfung der Anlagen wird auch geprüft, ob nur erlaubte Brennstoffe verwendet werden. Heben Sie deswegen die notwendigen Belege (z.B. Rechnungen oder Lieferscheine) zumindest bis zur nächsten wiederkehrenden Überprüfung auf und zeigen Sie sie dem Prüforgan, wenn es danach fragt.