Das AsylG (§ 64 AsylG 2005) sieht vor, dass der inhaltlichen Prüfung eines Asylantrags ein Zulassungsverfahren vorgelagert ist. Es wird in der Erstaufnahmestelle (EAST), gemäß der Asylgesetzdurchführungsverordnung, durchgeführt. Asylwerbende haben keine freie Wahl auf eine bestimmte Rechtsberaterorganisation, sondern werden nach dem Zufallsprinzip zugeteilt. Die Betroffenen werden über die Beratungsorganisation informiert. Die Rechtsberaterin bzw. der Rechtsberater selbst hat die Tätigkeit objektiv und nach bestem Wissen wahrzunehmen.
Die Rechtsberatung im Asylverfahren hat folgende Aufgaben:
Im Land Salzburg wird die Rechtsberatung zum Asylverfahren von folgenden Organisationen durchgeführt:
Unabhängige Beratung Salzburg
Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH
Lehener Straße 26, 5020 Salzburg
Telefon: +43 (0) 664/886 823 21
Fax: +43 (0) 662/234 66 25 30
BBU Rechtsberatung für Asylwerbende im Beschwerdeverfahren
Handelszentrum 7-9, 1. Stock, 5101 Bergheim
Telefon: +43 1 2676 870 9 420
rechtsberatung.salzburg@bbu.gv.at