Zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und zur Förderung benachteiligter und bisher unterrepräsentierter Personengruppen werden Angebote zur Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Initiative EB) unabhängig von Herkunft, Sprache und eventuell vorliegenden Schulabschlüssen unterstützt.
Gefördert werden können akkreditierte Bildungsmaßnahmen gemeinnütziger Erwachsenenbildungseinrichungen im Land Salzburg
Die Antragstellung hat mittels vollständig ausgefülltem allgemeinen Förderansuchen des Landes Salzburg samt erforderlicher Beilagen zu erfolgen. Weitere Voraussetzungen sind den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg zu entnehmen.
Keine Daten vorhanden
Für die Antragstellung fallen keine Kosten an
Für die Antragstellung gibt es keine spezifischen Fristen. Für den Verwendungsnachweis warden im Fördervertrag/der Zusage individuelle Fristen vorgegeben.
Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Documents/AllgemeineFoerderrichtlinien.pdf
Vereinbarung gem Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021
https://www.initiative-erwachsenenbildung.at/fileadmin/docs/BGBLA_2017_I_160.pdf
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Referat2/02 Erwachsenenbildung, Bildungsplanung und zentrale Koordination
Postfach 527, 5010 Salzburg
+43 662 8042 2314
bildung@salzburg.gv.at
Unterzeichnung der Anträge durch die statutenmäßig vorgesehenen Organe (zB Vereinsvorstand bzw Geschäftsführung).
Allgemeines Förderansuchen des Landes Salzburg
Referat2/02 Erwachsenenbildung, Bildungsplanung und zentrale Koordination
Postfach 527, 5010 Salzburg
+43 662 8042 2314
bildung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz
08.06.2021