Die Personalvertretung ist die gesetzliche Interessensvertretung der öffentlich Bediensteten und ist berufen, die wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen aller Bediensteten zu wahren und zu fördern. Folgende gesetzliche Personalvertretungen sind nach sbg. landesrechtlichen Bestimmungen eingerichtet:
1.) Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg
Das oberste Gremium der Personalvertretung ist der “Zentralausschuss”. Darüber hinaus gibt es die “Dienststellenausschüsse” u.a. im Amt der Salzburger Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften. Die Mitglieder dse Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse werden von den Bediensteten für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
2.) Personalvertretung der Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg
Die Organe der Personalvertretung sind u.a. die Dienststellenversammlungen, die Dienststellenausschüsse, der Hauptausschuß. Die Mitglieder der Dienststellenausschüsse werden auf die Dauer von fünf Jahren berufen.
3.) Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Organe der Personalvertretung sind ua die Bedienstetenversammlung, der Personalvertretungsausschuss in Gemeinden ab 20 Bediensteten, die Vertrauensperson in Gemeinden mit weniger als 20 Bediensteten. Die Vertrauensperson in Gemeinden mit weniger als 20 Bediensteten, die Mitglieder des Personalvertretungsausschusses in Gemeinden mit ständig 20 oder mehr Bediensteten, in denen keine Dienststellen eingerichtet sind, und die Mitglieder der Dienststellenausschüsse in Gemeinden, in denen Dienststellen eingerichtet sind, werden auf die Dauer von vier Jahren berufen.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Salzburg ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Interessenvertretung mit dem Vereinszweck der Vertretung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen ihrer Mitglieder (alle öffentlich Bediensteten in Österreich und die Bediensteten der ausgegliederten Einrichtungen).
Bedienstete des Landes Salzburg sind alle zum Land in einem öffentlich-rechtlichen oder einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden Personen einschließlich der Personen in einem Ausbildungsverhältnis (Lehrlinge, Praktikanten u.dgl.). Ausgenommen sind Bedienstete in Betrieben im Sinne des Art. 21 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 (bspw. Salzburger Landeskliniken) , Landeslehrer im Sinne des § 42 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 188/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 148/1988.
Es sind keine bestimmten Unterlagen erforderlich.
Keine Daten vorhanden
Für Bedienstete fallen keine Kosten für die Beratung durch die Personalvertretung an. Bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist ein Mitgliedsbeitrag (2020: 1 % des Bruttomonatsbezuges) zu entrichten.
Es sind keine bestimmten Fristen zu beachten.
Salzburger Landes-Personalvertretungsgesetz
Magistrats-Personalvertretungsgesetz
Gemeinde-Personalvertretungsgesetz
Die Personalvertretung des Landes Salzburg untersteht gemäß § 29 Landes-Personalvertretungsgesetz der Aufsicht der Landesregierung. Die Landesregierung hat mit Bescheid Beschlüsse und sonstige Maßnahmen der Organe der Personalvertretung, die den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen, aufzuheben und im übrigen erforderlichenfalls die Gesetzmäßigkeit oder Gesetzwidrigkeit der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Geschäftsführung festzustellen. Äußerstes Mittel der Aufsicht ist die Auflösung eines Organes der Personalvertretung; sie ist nur zulässig, wenn es seine Pflichten wiederholt und gröblich verletzt. Die Landesregierung kann als Aufsichtsbehörde auch durch Bedienstete, auf die sich der Aufgabenbereich des betreffenden Organes der Personalvertretung erstreckt, angerufen werden.
Personalvertretung Land Salzburg
Personalvertretung Stadt Salzburg
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg
Nonnbergstiege 2, 3. Stock
5020 Salzburg
Tel: +43 662 8042 3188
E-Mail: personalvertretung@salzburg.gv.at
Personalvertretung Magistrat Salzburg
Markus-Sittikus-Straße 7
5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2821
E-Mail: personalbetreuung@stadt-salzburg.at
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Landesvorstand Salzburg
Kaigasse 23
5020 Salzburg
Tel: +43 662 842272 2519
E-Mail: andreas.rager@goed.at
Eine elektronische bzw. händische Unterfertigung von Ansuchen ist nicht erforderlich.
Personalvertretung Land Salzburg
Personalvertretung Stadt Salzburg
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Die Formulare der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst stehen ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung.
Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 527
5010 Salzburg
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Datenschutz
08.06.2021