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Absolvierung eines Pflichtpraktikums beim Land Salzburg bzw Amt der Salzburger Landesregierung

Allgemeine Informationen

Das Pflichtpraktikum soll den Praktikanten ermöglichen, ihre theoretische Ausbildung zu ergänzen und die Berufsrealität kennen zu lernen bzw ihre erworbenen Sachkompetenzen durch reale Handlungen in betrieblichen Situationen umzusetzen. Dabei hat die praktische Tätigkeit dem Ausbildungszweck des betreffenden Schultyps respektive der Studienordnung zu entsprechen.

Das Pflichtpraktikum kann nicht nur während der Ferienzeit, sondern - nach Vereinbarung - während des ganzen Jahres absolviert werden.

Voraussetzungen

- einschlägige Ausbildungsvorschriften (zB Lehrpläne, Studienplan) schreiben ein Pflichtpraktikum vor

- körperliche und geistige Eignung

- EU- Nationalität

- gute Deutschkenntnisse

Erforderliche Unterlagen

- schriftliche Bewerbung samt Lebenslauf

- Geburtsurkunde

- Staatsbürgerschaftsnachweis

- Bestätigung der Schul- bzw Studieneinrichtung, dass nach den einschlägigen Vorschriften ein Praktikum verpflichtend zu absolvieren ist

- Angaben betreffend Dauer und Ausmaß (zB vier Wochen; 20 Stunden pro Woche)

Erwünscht: Bekanntgabe der Wunsch-Dienststelle

Verfahrensablauf

Keine Daten vorhanden

Kosten

Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Fristen

Das Praktikum darf erst nach Abschluss der Praktikumsvereinbarung begonnen werden.

Rechtsgrundlagen

Salzburger Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (jedoch nur analog)

Rechtsbehelfe

Es besteht kein Anspruch auf eine Praktikumsstelle.

Zusätzliche Informationen

Durch das Praktikumsverhältnis wird kein Dienstverhältnis zum Land Salzburg begründet. Es besteht keine Weisungsgebundenheit, allerdings haben sich die Pflichtpraktikanten in die allgemeine dienststelleninterne Ordnung einzufügen und die für die Dienststelle geltenden Sicherheitsvorschriften zu befolgen. Daher gebührt auch kein reguläres Arbeitsentgelt. Die Gewährung eines Taschengeldes kann allerdings vereinbart werden.

Pflichtpraktikanten ohne Taschengeld werden nicht zur Pflichtversicherung angemeldet. In diesen Fällen haben Praktikanten vor Antritt des Praktikums das Bestehen eines Unfall- und Krankenversicherungsschutzes nachzuweisen.

Wird den Praktikanten ein Taschengeld gewährt und übersteigt dieses die Geringfügigkeitsgrenze (2020: 460,66 € monatlich) führt dies zur Vollversicherung (Kranken-, Unfall,- und Pensionsversicherung). Übersteigt das Taschengeld die Geringfügigkeitsgrenze nicht, führt dies grundsätzlich nur zu einer Unfallversicherung.

Zuständige Stelle

Land Salzburg

Fachgruppe 0/4 - Personal

Kaigasse 14, 5010 Salzburg

E-Mail: pers@salzburg.gv .at

Authentifizierung und Signatur

Eigenhändige Unterfertigung der schriftlichen Bewerbung

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Keine Daten vorhanden

Zum Formular

Für die Bewerbung als PflichtpraktikantIn ist kein Formular auszufüllen.

Für den Inhalt verantwortlich

Land Salzburg

Fachgruppe 0/4 - Personal

Kaigasse 14

5010 Salzburg

Datenschutzrechtliche Informationen

Zur Bearbeitung der schriftlichen Bewerbung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter:

https://www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz

Letzte Aktualisierung

07.06.2021