Das Pflichtpraktikum soll den Praktikanten ermöglichen, ihre theoretische Ausbildung zu ergänzen und die Berufsrealität kennen zu lernen bzw ihre erworbenen Sachkompetenzen durch reale Handlungen in betrieblichen Situationen umzusetzen. Dabei hat die praktische Tätigkeit dem Ausbildungszweck des betreffenden Schultyps respektive der Studienordnung zu entsprechen.
Das Pflichtpraktikum kann nicht nur während der Ferienzeit, sondern - nach Vereinbarung - während des ganzen Jahres absolviert werden.
- einschlägige Ausbildungsvorschriften (zB Lehrpläne, Studienplan) schreiben ein Pflichtpraktikum vor
- körperliche und geistige Eignung
- EU- Nationalität
- gute Deutschkenntnisse
- schriftliche Bewerbung samt Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Schul- bzw Studieneinrichtung, dass nach den einschlägigen Vorschriften ein Praktikum verpflichtend zu absolvieren ist
- Angaben betreffend Dauer und Ausmaß (zB vier Wochen; 20 Stunden pro Woche)
Erwünscht: Bekanntgabe der Wunsch-Dienststelle
Keine Daten vorhanden
Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Das Praktikum darf erst nach Abschluss der Praktikumsvereinbarung begonnen werden.
Salzburger Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (jedoch nur analog)
Es besteht kein Anspruch auf eine Praktikumsstelle.
Durch das Praktikumsverhältnis wird kein Dienstverhältnis zum Land Salzburg begründet. Es besteht keine Weisungsgebundenheit, allerdings haben sich die Pflichtpraktikanten in die allgemeine dienststelleninterne Ordnung einzufügen und die für die Dienststelle geltenden Sicherheitsvorschriften zu befolgen. Daher gebührt auch kein reguläres Arbeitsentgelt. Die Gewährung eines Taschengeldes kann allerdings vereinbart werden.
Pflichtpraktikanten ohne Taschengeld werden nicht zur Pflichtversicherung angemeldet. In diesen Fällen haben Praktikanten vor Antritt des Praktikums das Bestehen eines Unfall- und Krankenversicherungsschutzes nachzuweisen.
Wird den Praktikanten ein Taschengeld gewährt und übersteigt dieses die Geringfügigkeitsgrenze (2020: 460,66 € monatlich) führt dies zur Vollversicherung (Kranken-, Unfall,- und Pensionsversicherung). Übersteigt das Taschengeld die Geringfügigkeitsgrenze nicht, führt dies grundsätzlich nur zu einer Unfallversicherung.
Land Salzburg
Fachgruppe 0/4 - Personal
Kaigasse 14, 5010 Salzburg
E-Mail: pers@salzburg.gv .at
Eigenhändige Unterfertigung der schriftlichen Bewerbung
Keine Daten vorhanden
Für die Bewerbung als PflichtpraktikantIn ist kein Formular auszufüllen.
Land Salzburg
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Kaigasse 14
5010 Salzburg
Zur Bearbeitung der schriftlichen Bewerbung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter:
https://www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz
07.06.2021