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Dienststelle

Referat 7/02 - Wasserbau

Leitung

Dipl.-Ing. Robert Loizl MAS MTD MBA

Postadresse

Postfach 527 : 5010 Salzburg

Rechnungsadresse E-Mail

rechnung.wasser@salzburg.gv.at

Standortinfos

Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
Erreichbarkeit

Kontakt

Telefon: +43 662 8042-4489
Fax: +43 662 8042-4199
E-Mail: wasserbau@salzburg.gv.at

Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Aufgaben

  • Schutzwasserwirtschaftliche Planung (einschließlich Prioritätenreihung), Finanz- und Ressourcenplanung, Schnittstelle zum BMLFUW (Finanzen, Richtlinienkompetenz);
  • EU-Agenden im Bereich der Schutzwasserwirtschaft;
  • Schutzwasserwirtschaftlicher Sachverständigendienst;
  • Landwirtschaftlicher Wasserbau, kulturtechnische Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen, Rutschhangsanierung, Gewässerzustandsaufsicht (morphologische, schutzwasserwirtschaftliche und flussbauliche Belange);
  • fachliche Koordination und Qualitätssicherung;
  • Verwaltung des öffentlichen Wassergutes und der "Salzburger Landesfließgewässer";
  • Führung des Wasserbauhofes;
  • Begrünungen, Bepflanzungen und Grünverbauungen für alle Bereiche der Abteilungen 4, 6 und 7.

Sachbereich Bundeswasserbauverwaltung:

  • Vollziehung des Wasserbautenförderungsgesetzes, Wahrnehmung der Bundesinteressen gemäß Richtlinien
  • Schutz- und Regulierungswasserbau (Projektentwicklung, Projekt- und Bauleitung, Bauaufsicht), Bereitstellung schutzwasserwirtschaftlicher Planungsgrundlagen (Hochwasserabfluss- und Rückhalteräume, Gefahrenzonen, Gewässerentwicklungskonzepte), Schutzwasserbau, Gewässerbetreuung, Gewässerpflege und ökologische Maßnahmen an Bundesgewässern, Konkurrenzgewässern und kleinen Gewässern.

Gebietsaufteilung / Zuständigkeiten zu folgenden Themen:

Zu den Themen

Untergeordnete Dienststellen

Übergeordnete Dienststelle

Behördengänge / elektronische Anbringen

Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften