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Dienststelle

Fachgruppe 0/3 - Verfassungsdienst und Wahlen

Leitung

Dr. Paul Sieberer

Postadresse

Postfach 527 : 5010 Salzburg

Rechnungsadresse E-Mail

rechnung@salzburg.gv.at

Standortinfos

Chiemseehof
5020 Salzburg
Erreichbarkeit

Kontakt

Telefon: +43 662 8042-2648 oder 2651 (Sekretariat/Kanzlei)
Fax: +43 662 8042-2165
E-Mail: landeslegistik@salzburg.gv.at

  • Team der Landeslegistik

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00
Chiemseehof, Stiege 1, Hochparterre links, 5020 Salzburg

Aufgaben

  • Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG des Landes Salzburg mit dem Bund und/oder anderen Bundesländern
  • Wiederverlautbarungen von Landesgesetzen
  • Rechtsbereinigung
  • Stellungnahmen zu Entwürfen von Bundesgesetzen und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien sowie zu Normentwürfen im Rahmen der Europäischen Integration
  • EU-Rechtsangelegenheiten allgemeiner Art, Umsetzungsmaßnahmen im Landesrecht (Gesetze, Verordnungen)
  • Notifikationen an die Europäische Kommission (Umsetzungsdatenbank)
  • Angelegenheiten der Bundes- und der Landesverfassung
  • rechtliche Beratung des Salzburger Landtages
  • Mitwirkung des Landes bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates
  • Vertretung der Landesregierung im Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
  • Mitwirkung bei sonstigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sowie in Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration
  • Stellungnahmen zu verfassungsrechtlichen und allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragen sowie zu verwaltungsrechtlichen Fragen schwieriger Art
  • Herausgabe des Landesgesetzblattes - authentisch ab 1. Jänner 2015 im Rechtsinformationssystem.
  • Landesrecht: Geltende Fassung im Rechtsinformationssystem

Übergeordnete Dienststelle

Behördengänge / elektronische Anbringen

Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften