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KKW Halbinsel Värö, Schweden

Neuerrichtung

Für die Neuerrichtung eines KKW auf der Halbinsel Värö (Gemeinde Varberg) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Schwedischem Recht durchgeführt. 

Die gemäß Art 1 Espoo-Konvention zuständige Behörde ist die Schwedische Umweltschutz-Agentur. Der Projektträger ist Vattenfall.

Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundsamts verfügbar.

Verfahrensteil Scoping (2025)

Dieser Verfahrensschritt dient zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens.

Auflage der übermittelten Unterlagen und Stellungnahmefrist: 09.05.2025 bis 13.06.2025