Für die Neuerrichtung eines KKW auf der Halbinsel Värö (Gemeinde Varberg) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Schwedischem Recht durchgeführt.
Die gemäß Art 1 Espoo-Konvention zuständige Behörde ist die Schwedische Umweltschutz-Agentur. Der Projektträger ist Vattenfall.
Alle verfahrensrelevanten Unterlagen sind auf der Website des Umweltbundsamts verfügbar.
Dieser Verfahrensschritt dient zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens.
Auflage der übermittelten Unterlagen und Stellungnahmefrist: 09.05.2025 bis 13.06.2025