„Unsere neue Sanierungsförderung trägt dazu bei, zusätzlichen Komfort zu schaffen und die Qualität langfristig zu erhalten. So bleiben die eigenen vier Wände lebenswert und die Betriebskosten überschaubar“, ist Wohnbau-Landesrätin Andrea Klambauer überzeugt.
Mehr Komfort und Planbarkeit
Egal ob Fenster- und Türentausch, thermische Fassaden- oder Dach-Sanierungen, Adaptierungen von Heizsystemen, Balkonanbau oder der nachträgliche Einbau eines Lifts – mit der verbesserten Sanierungsförderung des Landes sind diese Vorhaben nun leichter in die Tat umzusetzen. Abhängig von den zu erfüllenden Voraussetzungen können bis zu 30 Prozent der Kosten gefördert werden – und zwar als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Und um schon von vornherein möglichst genau zu wissen, wieviel Zuschüsse man erwarten kann, gibt es einen eigenen Rechner für die Förderhöhe, der für bessere Planbarkeit sorgt.
Die Sanierungsoffensive unterstützt mit deutlich erhöhten Fördersätzen und ermöglicht zusätzliche Maßnahmen.
Andrea Klambauer, Wohnbaulandesrätin
Sanierungsförderung ist auch Klimaschutz
Sanierte Wohnungen und Häuser steigern nicht nur das persönliche Wohlbefinden ihrer Bewohnerinnen und Bewohner, sondern „freuen“ auch das Klima: „Es ist mir wichtig, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu setzen. Deshalb verdoppeln wir bei klimarelevanten Maßnahmen die Förderhöhe der Sanierung“, erklärt die Wohnbau-Landesrätin. Gezielte und durchdachte Maßnahmen senken die Energie- und Heizkosten und tragen somit zum Klimaschutz bei.
Alters- und behindertengerecht wohnen
Komfort heißt aber auch, dafür Vorsorge zu treffen, um im Alter im eigenen Zuhause bleiben zu können. Ein barrierefreier Zugang zur Wohnung, die Montage von Handläufen, die Entfernung von Schwellen, die Anpassung des Badezimmers oder der Einbau eines Lifts – all das sind Maßnahmen für eine alters- und behindertengerechte Ausstattung, die mit der Sanierungsförderung finanziell unterstützt werden.
Anträge einfach über den Online-Assistenten
Die neue, verbesserte Sanierungsförderung kann von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie von Bauberechtigten beantragt werden. Handelt es sich um Maßnahmen innerhalb der Wohnung, können zudem auch Miteigentümerinnen und Miteigentümer, Mieterinnen und Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte den Antrag stellen. Und das funktioniert ganz einfach digital mit dem Online-Assistenten. REP_200720_20 (kg/grs)