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Ein Paket für Grund und Boden

Der Grundverkehr im Bundesland Salzburg wird gänzlich neu geregelt. Für die Flächenbeanspruchung werden die Regelungen im Grundverkehr, in der Raumordnung und im Baurecht erstmals miteinander verzahnt.

 

Die Herausforderung liegt auf der Hand: Der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen steigt immer stärker und sollte die Schwelle von einem Drittel des Einkommens nicht überschreiten. Zweieinhalb Jahre haben Experten und Politik an einem Bündel an Raumordnungswerkzeugen getüftelt, damit Salzburgs Grund und Boden auch für die Generationen von morgen gesichert und leistbar bleiben. Wird in Salzburg künftig Eigentum als Wohnung, Haus oder bebauter Liegenschaft erworben, muss dort ein Hauptwohnsitz begründet werden. Das Investieren in „Betongold“ und spekulativer Leerstand werden so wirkungsvoll verhindert.

Befristete Widmung eingeführt

Bereits ab 2018 wurde die befristete Widmung eingeführt. Wird die zehnjährige Frist zur Bebauung nicht genutzt, wird die betreffende Fläche in den allermeisten Fällen auf Grünland rückgewidmet. Diese Bedarfswidmung hat die bisherige Vorratswidmung abgelöst und trägt maßgeblich zur tatsächlichen Mobilisierung des Baulandes bei.

Erstmals greifen Grundverkehr, Baurecht und Raumordnung ineinander, um Spekulation und Zweitwohnsitze zu stoppen.

Landesrat Josef Schwaiger

Infrastrukturabgabe mobilisiert Bauland

Im Raumordnungsgesetz wurde außerdem mit der Infrastrukturabgabe ein Instrument geschaffen, um Bauland zu mobilisieren und damit Spekulation hintanzuhalten. Nach fünf beziehungsweise 15 Jahren bei Eigenbedarf, muss eine Abgabe geleistet werden, wenn nicht gebaut wird. 2023 wird diese Regelung schlagend und die Preisspirale bei Grund und Boden einbremsen. REP_221006_60 (sm/grs)