57 Artikel umfasst das aktuell gültige Regelwerk, zuletzt 1999 grundlegend modernisiert, als das bis dahin geltende Proporzsystem in der Regierung abgeschafft wurde. Die Landesverfassung ist beides: stabil und dynamisch. Vieles, was anno 1921 - Salzburg war als Bundesland gerade einmla drei Jahre alt - als grundsätzliche Spielregel der Politik im Land in höchster Rechtsverbindlichkeit festgeschrieben wurde, hat heute noch unwidersprochen Bestand. Aber auch das eine oder andere „Lifting“ tat gut, um für den Anforderungen der Zeit den passenden Rahmen zu geben.
Wachsende Beteiligung über die Jahrzehnte
Jüngste Änderungen betreffen 2017 die Einzelwahl von Regierungsmitgliedern nach einer öffentlichen Befragung, 2016 die Schaffung eines Bürgerinnen- und Bürgerrates und die Verankerung des Jugendlandtags, das Spekulationsverbot von 2013 und Wählen mit 16 seit 2005. Die Kontrollrechte des Landtags wurden insbesondere seit den 1980er Jahren schrittweise ausgebaut, 1993 folgte die Einrichtung des unabhängigen Landesrechnungshofs. Im Verfassungsrang stehen zahlreiche weitere Gesetze oder Teile davon, das Stadtrecht der Landeshauptstadt zum Beispiel komplett.

Ein Anlass, sich mit Werten, Zustand und Notwendigkeiten unserer demokratischen Verfassung zu beschäftigen.
Brigitta Pallauf, Landtagspräsidentin
Start mit einer kleinen Panne
Die Salzburger Landesverfassung startete übrigens mit einer formalen Besonderheit: Von ihr gibt es zwei Fassungen. Die erste vom 28. April 1921 trägt die Unterschriften des damaligen Landeshauptmanns Oskar Meyer und seiner drei Stellvertreter. Zwanzig Tage später datiert ist eine zweite Fassung, mit Meyers Unterschrift und jene des Landesamtsdirektors, also des obersten Beamten der Verwaltung. Hintergrund könnte ein juristischer Einwand gegen die Kundmachungsform der Erstfassung gewesen sein und man wollte auf Nummer sicher gehen, um nicht mit einer ungültigen Verfassung loszustarten.