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Pflegefachassistenz

Als Pflegefachassistent:in betreuen Sie pflegebedürftige Menschen und unterstützen Fachkräfte des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte im Arbeitsalltag, indem Sie viele Aufgaben auf deren Anweisungen eigenverantwortlich durchführen. Auch die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe zählt zum Aufgabenbereich der Pflegefachassistenz. Feingefühl, Kommunikationsstärke und Verantwortungsbewusstsein sind in diesem Beruf sehr wichtig.

Das findet Sieglinde stark

Starke Ausbildung

Die Möglichkeiten, als Pflegefachassistent:in tätig zu sein, sind vielseitig - ob im Spital, im Seniorenwohnhaus, in einer Behinderteneinrichtung, in einer ärztlichen Ordination oder in der mobilen Pflege. Pflegefachassistentinnen und -assistenten sind in der Arbeitswelt der Pflege sehr gefragt. Wenn Sie einen verantwortungsvollen, abwechslungsreichen und sicheren Job mit langfristiger Perspektive suchen und gerne im Team arbeiten, dann sind Sie in einem Pflegeberuf genau richtig gelandet.


Aufgaben

Pflegemaßnahmen

  • Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten beobachten und im Notfall reagieren
  • Eigenverantwortliche Durchführung von geplanten Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise Mobilisation, Positionierung, Körperpflege
  • Menschen aller Altersgruppen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen dabei unterstützen, den Alltag zu bewältigen oder diese im Krankenhaus während des Aufenthaltes begleiten
  • Pflegedokumentation führen und im Pflegeprozess mitwirken
  • Auszubildende der Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz und Heimhelfer anleiten und unterweisen


Handeln in Notfällen

  • Erkennen und Einschätzen von Notfällen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen


Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie

  • Erhebung und Überwachung von medizinischen Basisdaten (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe, Ausscheidungen)
  • Durchführung von standardisierten, diagnostischen Programmen wie beispielsweise EKG oder Lungenfunktionstest
  • Verabreichung von angeordneten Arzneimitteln
  • Magensonden legen und entfernen
  • Blutabnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern)
  • Durchführung einfacher Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden, Wickeln und Bandagen
  • Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen


Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz steht im Bundesland Salzburg kostenlos zur Verfügung. Zudem erhalten Sie während der Ausbildungszeit eine finanzielle Unterstützung:

  • Jene Auszubildende, die zuvor noch nicht gearbeitet haben, erhalten einen  Pflegeausbildungsbeitrag in Höhe von derzeit 630 Euro netto im Monat sowie die Vollversicherung während der Ausbildungszeit.
  • Jene Auszubildende, die ihre Pflegeausbildung auf dem zweiten Bildungsweg absolvieren, können beispielsweise ein Pflegestipendium in Höhe von derzeit zirka 1.606,80 Euro netto pro Monat beantragen.

Dauer der Ausbildung

  • zweijährige Vollzeitausbildung oder dreijährige Teilzeitausbildung oderAufschulung von Pflegeassistenz (nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung) zur Pflegefachassistenz: einjährige Vollzeitausbildung oder 1,5 Jahre Teilzeitausbildung
  • Insgesamt umfasst die Ausbildung 3.200 Stunden, aufgeteilt in Theorie und Praktikum.


Voraussetzungen für die Ausbildung

  • bei zweijähriger Vollzeitausbildung: erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe (Neun Schulstufen plus Lehre oder entsprechende Berufserfahrung können durch die Aufnahmekommission angerechnet werden.)
  • bei einjähriger Ausbildung: erfolgreiche Absolvierung der Pflegeassistenz-Ausbildung oder Schule für Sozialbetreuungsberufe
  • Freundlichkeit, Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • Freude am Lernen und Interesse am Berufsbild der Pflege sowie am Umgang mit Menschen
  • erfolgreiches Aufnahmeverfahren
  • EDV-Kenntnisse
  • Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2
  • Mindestalter von 17 Jahren

Abschluss

  • Pflegefachassistenz-Zeugnis


Geeignet für 

  • Neueinsteiger ab dem 17. Lebensjahr
  • Berufsumsteiger
     
  • Berufswiedereinsteiger
  • Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen aller Art ohne gesetzlich anerkannte pflegerische Ausbildung


Weiterbildungsmöglichkeiten 

  • beruflicher Aufstieg
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und Möglichkeit zum Studium Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege 


Ausbildungseinrichtungen