DE
Motorschlitten - Betrieb - Bewilligung
Allgemeine Informationen
Bewilligung für den Betrieb eines Motorschlittens außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr für
- die Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Pflege und Beaufsichtigung von Schipisten, Rodelbahnen, Loipen, Seilbahnen, Schiliften oder sonstigen Aufstiegshilfen im notwendigen Ausmaß oder
- für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Liegenschaften (land- und forstwirtschaftliche Nutzung einschließlich der Wildgehege, gewerbliche Nutzung, Versorgung von Schutzhütten) im unumgänglich erforderlichen Ausmaß oder für wissenschaftliche
Voraussetzungen
Halter des Motorschlittens
Genaue Bezeichnung des/der Motorschlitten
Bekanntgabe der Motorschlittenlenker
Erforderliche Unterlagen
Keine Daten vorhanden
Verfahrensablauf
Keine Daten vorhanden
Kosten
Keine Daten vorhanden
Fristen
Höchstens drei Jahre
Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs 1 Motorschlittengesetz, LGBl Nr 90/1972 idgF
Rechtsbehelfe
Keine Daten vorhanden
Zusätzliche Informationen
Keine Daten vorhanden
Zuständige Stelle
Bezirksverwaltungsbehörde
Authentifizierung und Signatur
Keine Daten vorhanden
Hilfs- und Problemlösungsdienste
EAP Salzburg
Zum Formular
Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.
Formular an die Bezirkshauptmannschaft
Formular an den Magistrat Salzburg
Für den Inhalt verantwortlich
Keine Daten vorhanden
Datenschutzrechtliche Informationen
Land Salzburg - Allgemeine Datenschutzerklärung
Letzte Aktualisierung
13.01.2021