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Motorschlitten - Betrieb - Bewilligung

Allgemeine Informationen

Bewilligung für den Betrieb eines Motorschlittens außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr für

  • die Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Pflege und Beaufsichtigung von Schipisten, Rodelbahnen, Loipen, Seilbahnen, Schiliften oder sonstigen Aufstiegshilfen im notwendigen Ausmaß oder
  • für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Liegenschaften (land- und forstwirtschaftliche Nutzung einschließlich der Wildgehege, gewerbliche Nutzung, Versorgung von Schutzhütten) im unumgänglich erforderlichen Ausmaß oder für wissenschaftliche

Voraussetzungen

Halter des Motorschlittens

Genaue Bezeichnung des/der Motorschlitten

Bekanntgabe der Motorschlittenlenker

Erforderliche Unterlagen

Keine Daten vorhanden

Verfahrensablauf

Keine Daten vorhanden

Kosten

Keine Daten vorhanden

Fristen

Höchstens drei Jahre

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs 1 Motorschlittengesetz, LGBl Nr 90/1972 idgF

Rechtsbehelfe

Keine Daten vorhanden

Zusätzliche Informationen

Keine Daten vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksverwaltungsbehörde

Authentifizierung und Signatur

Keine Daten vorhanden

Hilfs- und Problemlösungsdienste

EAP Salzburg

Zum Formular

Dieses Formular wird direkt in der zuständigen Behörde einlangen, es wird nicht im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners gesendet.

Formular an die Bezirkshauptmannschaft

Formular an den Magistrat Salzburg

Für den Inhalt verantwortlich

Keine Daten vorhanden

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Letzte Aktualisierung

13.01.2021