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Förderung kommerzieller Filmproduktionen

Allgemeine Informationen

Förderungszweck ist, einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten zu setzen, Land und Stadt Salzburg als Filmstandort zu nutzen.

Voraussetzungen

  • Dreharbeiten finden (zumindest teilweise) in Salzburg statt.
  • Produktionskosten fallen in Salzburg an (Salzburg-Ausgaben).
  • Internationale Verwertbarkeit: Der Film wird im Fernsehen oder Kino ausgestrahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung inkl. Drehbuch
  • Schätzung der gesamten Produktionskosten und Salzburg-Ausgaben
  • Finanzierungsplan
  • Finanzierungs-, Koproduktions-, Sender-Verträge

Verfahrensablauf

Keine Daten vorhanden

Kosten

Das Verfahren ist mit keinen Kosten verbunden.

Fristen

Antragseinreichung vor Beginn der Dreharbeiten.

Rechtsgrundlagen

Förderungsrichtlinie vom 1.1.2015

Rechtsbehelfe

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Zusätzliche Informationen

Gefördert werden maximal 50 % der Salzburg-Ausgaben.

Zuständige Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung

Abteilung 1

Referat für Wirtschafts- und Forschungsförderung

Authentifizierung und Signatur

Das Antragsformular ist firmenmäßig zu unterfertigen.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Tel. +43 662 8042-3787

E-Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at

Zum Formular

Förderungsrichtlinie, Antragsformular und weitere Infos unter

https://www.salzburg.gv.at/filmfoerderung-kommerziell

Für den Inhalt verantwortlich

Amt der Salzburger Landesregierung

Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung

Südtiroler Platz 11 bzw. Postfach 527

5010 Salzburg

Datenschutzrechtliche Informationen

Um den Antrag bearbeiten und das Verfahren durchführen zu können, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der Betroffenen sind abrufbar unter

https://www.salzburg.gv.at/erklaerung-wifoe

Letzte Aktualisierung

13.01.2021