Förderungszweck ist, einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten zu setzen, Land und Stadt Salzburg als Filmstandort zu nutzen.
Keine Daten vorhanden
Das Verfahren ist mit keinen Kosten verbunden.
Antragseinreichung vor Beginn der Dreharbeiten.
Förderungsrichtlinie vom 1.1.2015
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Gefördert werden maximal 50 % der Salzburg-Ausgaben.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1
Referat für Wirtschafts- und Forschungsförderung
Das Antragsformular ist firmenmäßig zu unterfertigen.
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Tel. +43 662 8042-3787
E-Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at
Förderungsrichtlinie, Antragsformular und weitere Infos unter
https://www.salzburg.gv.at/filmfoerderung-kommerziell
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung
Südtiroler Platz 11 bzw. Postfach 527
5010 Salzburg
Um den Antrag bearbeiten und das Verfahren durchführen zu können, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der Betroffenen sind abrufbar unter
https://www.salzburg.gv.at/erklaerung-wifoe
13.01.2021