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Erhebung von Fischereiabgaben

Allgemeine Informationen

Das Land Salzburg erhebt auf die fischereiwirtschaftliche Nutzung von Gewässern im Land Salzburg eine ausschließliche Landesabgabe (Fischereiabgabe).

Voraussetzungen

Der Landesfischereiverband hat die Fischereiabgabe von den abgabepflichtigen Bewirtschaftern und Fischereiausübungsberechtigten einzuheben und an das Land abzuführen.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich keine, denn der Landesfischereiverband bemisst die Abgabe auf Basis der jährlich zu entrichtenden Fischereiumlage.

Verfahrensablauf

Keine Daten vorhanden

Kosten

Bemessungsgrundlage der Fischereiabgabe ist die von den Abgabepflichtigen jährlich zu entrichtende Fischereiumlage. Die Fischereiabgabe beträgt 10 % dieses Betrages.

Fristen

Der Landesfischereiverband hat dem Landesabgabenamt für jedes Kalenderjahr bis zum 15. Juli des folgenden Jahres eine Abgabenerklärung einzureichen und die von den abgabepflichtigen Bewirtschaftern und Fischereiausübungsberechtigten zu entrichtende Fischereiabgabe in einem Gesamtbetrag bis zu diesem Zeitpunkt an das Land abzuführen.

Rechtsgrundlagen

§ 50 des Gesetzes vom 3. Juli 2002 über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), LGBl Nr 81/2002 in der jeweils geltenden Fassung

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid des Landesabgabenamtes kann Beschwerde an das Salzburger Landesverwaltungsgericht erhoben werden.

Zusätzliche Informationen

Einhebende Stelle der Abgabe ist der Landesfischereiverband.

Zuständige Stelle

Die Einhebung der Abgabe von den abgabepflichtigen Bewirtschaftern und Fischereiausübungsberechtigten erfolgt durch Landesfischereiverband. Die Abgabenbehörde, an die der Landesfischereiverband die Abgabenerklärung einzureichen hat, ist das Landesabgabenamt. Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber dem Landesabgabenamt ist die Landesregierung.

Authentifizierung und Signatur

Keine Daten vorhanden

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Auskünfte können seitens der abgabepflichtigen Bewirtschafter und Fischereiausübungsberechtigten am besten bei dem für die Einhebung zuständigen Landesfischereiverband erhalten werden.

Landesfischereiverband Salzburg
Reichenhallerstraße 6
5020 Salzburg

Tel. 0043-662-842684
Mail: buero@fischereiverband.at

Zum Formular

Formulare sind nicht online verfügbar. Es gibt jedoch ein Formular für die Abgabenerklärung des Landesfischereiverbandes an das Landesabgabenamt, das vom Landesabgabenamt fristgerecht versendet wird.

Für den Inhalt verantwortlich

Amt der Salzburger Landesregierung

Abteilung 8
Kaigasse 2A
5020 Salzburg

Tel. 0043-662-8042-2522
Mail: finanzen@salzburg.gv.at

Datenschutzrechtliche Informationen

Die für die Einhebung der Fischereiabgabe zuständigen Behörden/Stellen verarbeiten die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten.

Letzte Aktualisierung

08.06.2021