Das Land Salzburg erhebt auf die fischereiwirtschaftliche Nutzung von Gewässern im Land Salzburg eine ausschließliche Landesabgabe (Fischereiabgabe).
Der Landesfischereiverband hat die Fischereiabgabe von den abgabepflichtigen Bewirtschaftern und Fischereiausübungsberechtigten einzuheben und an das Land abzuführen.
Grundsätzlich keine, denn der Landesfischereiverband bemisst die Abgabe auf Basis der jährlich zu entrichtenden Fischereiumlage.
Keine Daten vorhanden
Bemessungsgrundlage der Fischereiabgabe ist die von den Abgabepflichtigen jährlich zu entrichtende Fischereiumlage. Die Fischereiabgabe beträgt 10 % dieses Betrages.
Der Landesfischereiverband hat dem Landesabgabenamt für jedes Kalenderjahr bis zum 15. Juli des folgenden Jahres eine Abgabenerklärung einzureichen und die von den abgabepflichtigen Bewirtschaftern und Fischereiausübungsberechtigten zu entrichtende Fischereiabgabe in einem Gesamtbetrag bis zu diesem Zeitpunkt an das Land abzuführen.
§ 50 des Gesetzes vom 3. Juli 2002 über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002), LGBl Nr 81/2002 in der jeweils geltenden Fassung
Gegen einen Bescheid des Landesabgabenamtes kann Beschwerde an das Salzburger Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
Einhebende Stelle der Abgabe ist der Landesfischereiverband.
Die Einhebung der Abgabe von den abgabepflichtigen Bewirtschaftern und Fischereiausübungsberechtigten erfolgt durch Landesfischereiverband. Die Abgabenbehörde, an die der Landesfischereiverband die Abgabenerklärung einzureichen hat, ist das Landesabgabenamt. Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber dem Landesabgabenamt ist die Landesregierung.
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Auskünfte können seitens der abgabepflichtigen Bewirtschafter und Fischereiausübungsberechtigten am besten bei dem für die Einhebung zuständigen Landesfischereiverband erhalten werden.
Landesfischereiverband Salzburg
Reichenhallerstraße 6
5020 Salzburg
Tel. 0043-662-842684
Mail: buero@fischereiverband.at
Formulare sind nicht online verfügbar. Es gibt jedoch ein Formular für die Abgabenerklärung des Landesfischereiverbandes an das Landesabgabenamt, das vom Landesabgabenamt fristgerecht versendet wird.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 8
Kaigasse 2A
5020 Salzburg
Tel. 0043-662-8042-2522
Mail: finanzen@salzburg.gv.at
Die für die Einhebung der Fischereiabgabe zuständigen Behörden/Stellen verarbeiten die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten.
08.06.2021