Gefördert werden Projekte der Erwachsenenbildung im Bundesland Salzburg, die als Zielsetzung eine Erhöhung des Bildungsniveaus, der gesellschaftlichen Teilhabe und des bürgerlichen Engagements haben, sowie Schnittstellenprojekte zwischen den und im Anschluss an Maßnahmen der IEB -Initiative Erwachsenenbildung (Brückenkurse/Outplacement).
Gefördert werden können gemeinnützige Anbieter von Bildungsangeboten für Erwachsene im Bundesland Salzburg
Die Antragstellung hat mittels vollständig ausgefülltem allgemeinen Förderansuchen des Landes Salzburg samt erforderlicher Beilagen zu erfolgen. Weitere Voraussetzungen sind den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg zu entnehmen.
Keine Daten vorhanden
Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
Für die Antragstellung gibt es keine spezifischen Fristen. Für den Verwendungsnachweis werden im Fördervertrag/der Zusage individuelle Fristen vorgegeben.
Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg:
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Documents/AllgemeineFoerderrichtlinien.pdf
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/ausbildung-weiterbildung/20204-erwachsenenbildung
Referat2/02 Erwachsenenbildung, Bildungsplanung und zentrale Koordination
Postfach 527, 5010 Salzburg
+43 662 8042 2314
bildung@salzburg.gv.at
Unterzeichnung der Anträge durch die statutenmäßig vorgesehenen Organe (zB Vereinsvorstand bzw Geschäftsführung)
Allgemeines Förderansuchen des Landes Salzburg
Referat2/02 Erwachsenenbildung, Bildungsplanung und zentrale Koordination
Postfach 527, 5010 Salzburg
+43 662 8042 2314
bildung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz
10.06.2021