Mag.Dr. Michael Greger (Leiter Sbg.Lds.Institut für Volkskunde)
Postfach 527, 5010 Salzburg
Michael-Pacher-Straße 40
5020 Salzburg
Erreichbarkeit
Telefon: +43 662 8042-2351
Fax: +43 662 8042-3079
E-Mail: volkskunde.slivk@salzburg.gv.at
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nach schriftlicher Voranmeldung per E-Mail und Terminbestätigung kann Einsicht in Bestände aus dem Archiv und den Bibliotheken des SLIVK zu den Öffnungszeiten des Landesarchivs im Benutzersaal genommen werden. Die Recherche ist nur nach vorausgehender telefonischer Reservierung eines Arbeitsplatzes im Benutzersaal des Landesarchivs unter +43 662 8042-4530 möglich. Derzeit sind pro Tag maximal fünf Arbeitsplätze mit gebuchten Arbeitszeiten verfügbar. Die Mittagspause ist ausnahmslos einzuhalten und das Archivgebäude in dieser Zeit für Benutzerinnen und Benutzer gesperrt.
Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit ist die Recherche in den Archivmaterialien des SLIVK in der Regel nur fachlich vorgebildeten Personen gestattet und bedarf der Absprache mit den Verantwortlichen. Da die Bestände kaum digitalisiert sind, benötigt eine händische Suche nach konkreten Themen eine Vorlaufzeit und muss neben den bereits laufenden Arbeiten erledigt werden. Deshalb ist eine rechtzeitige Voranmeldung Ihres Archivbesuches unbedingt angeraten.
Notwendige Einschränkungen:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einsicht in oder auf Reproduktionen aus (Archiv)-Beständen des SLIVK. Die Einsichtnahme oder die Nutzung kann versagt werden, wenn
Eine Verwendung von Archivmaterialien des SLIVK ist grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit den Institutsverantwortlichen und für fachliche Zwecke (Fachartikel, Fachbücher, Fachvorträge etc.) möglich.
Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.